Leistungen
Gerne begleite ich euch von der Schwangerschaft über das Wochenbett und die Stillzeit hinaus.
Meine Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und jede gesetzlich versicherte Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
In der Schwangerschaft darf ich euch bis zu 12mal besuchen, den Mutterpass führen und bei Beschwerden mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Im Wochenbett darf ich euch in den ersten zehn Tagen täglich besuchen und weitere 16mal bis zur 12. Lebenswoche.
Besondere Termine bei Stillproblemen oder zur
Beikosteinführung sind ebenfalls möglich.